Willkommen im Landkreis Greiz
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Ausflüge und Klassenfahrten

Ihr Kind kann an eintägigen Ausflügen und mehrtägigen Fahrten teilnehmen, die von der Kindertageseinrichtung oder Schule organisiert werden. Dafür können Sie die Kosten erstattet bekommen. Dazu gehören z. B. Eintrittsgelder für Theater und Museen. Nicht dazu gehören Taschengeld oder das Geld für den Kauf von Sport- und Badebekleidung.

Voraussetzungen:              

•     Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung oder

•     ist Schüler/Schülerin einer allgemein- oder berufsbildenden Schule, 
      jünger als 25 Jahre und erhält keine Ausbildungsvergütung

•     Sie haben eine Bestätigung der Kindertageseinrichtung bzw. 
      Schule über Art, Dauer und Kosten der Fahrt

Die Kosten können direkt an den Anbieter oder die Schule/ Kindertageseinrichtung erstattet werden.