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12.01.2018 10:16

Wohnsitzwechsel in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen


Das Ordnungsamt des Landratsamtes Greiz informiert, dass in den letzten Wochen verstärkt festgestellt wurde, dass gerade durch vermehrte Versicherungswechsel vor dem Jahreswechsel bei der Zulassungsbehörde eine erhöhte Anzahl an Wohnsitzwechseln von Fahrzeughaltern bekannt geworden ist. Dadurch wurde festgestellt, dass in den überwiegenden Fällen die Berichtigungen auf die neuen Wohnanschriften in den Fahrzeugdokumenten nicht erfolgten.
Das Landratsamt weist aus diesem Anlass darauf hin, dass entsprechend den Bestimmungen des § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, Änderungen von Angaben zum Halter unverzüglich der zuständigen Zulassungsbehörde mitzuteilen sind.
Da aber auch nach einem Wohnsitzwechsel die neue Wohnanschrift in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden muss, ist die Zulassungsbescheinigung Teil I zur Berichtigung bei der Zulassungsbehörde des Landkreises Greiz  in Weida unverzüglich vorzulegen.
Durch die Behörde wird darauf hingewiesen, dass die Fahrzeughalter bei Bekanntwerden eines Wohnsitzwechsels durch die Zulassungsbehörde zur Berichtigung der Unterlagen aufgefordert werden, wenn eine Ummeldung bisher nicht erfolgte.
Gleichzeitig wird aber auch das Versäumnis als Ordnungswidrigkeit  geahndet.
Ein derartiges Versäumnis ist nach den Vorgaben im bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog mit einem Verwarnungsgeld zu ahnden.
Um solche ungeliebten Verwarnungen zu vermeiden, erinnert die Behörde alle Fahrzeughalter daran, nach einem Wohnsitzwechsel nicht auf das Erinnerungsschreiben der Behörde zu warten, sondern die Ummeldung unaufgefordert durchführen zu lassen.