Veterinäramt verfügt Maßnahmen gegen Amerikanische Faulbrut
Bienenseuche in Teichwolframsdorf bestätigt. Sperrbezirk festgelegt
Nachdem sich der Verdacht der Amerikanischen Faulbrut in einem Bienenvolk in Teichwolframsdorf am 13. Mai bestätigt hat, hat das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Greiz zum Schutz gegen die bakteriell verursachte Krankheit eine Allgemeinverfügung erlassen und das Gebiet um den Seuchenbestand mit einem Radius von einem Kilometer als Sperrgebiet festgelegt.
Die Amerikanische Faulbrut ist für den Menschen ungefährlich. Eine Übertragung der Erreger erfolgt durch (räubernde) Bienen oder kontaminierte Waben und Bienenwohnungen. Sie breitet sich unter Bienen schnell aus und befällt deren Brut.
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Greiz führt jährlich stichprobenartig Untersuchungen auf den Erreger bei den Bienenvölkern der regionalen Imker durch, um die Krankheit festzustellen und gegebenenfalls rechtzeitig einzudämmen.
Hier finden Sie die Allgemeinverfügung sowie den definierten Sperrbezirk (Rubrik "Öffentliche Bekanntgaben").