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18.07.2016 10:24

Veterinäramt informiert zur Impfung von Kaninchen


Zur Impfung der Kaninchenbestände stehen vor allem für die Impfung der zwei bedeutendsten Viruserkrankungen, der hämorrhagischen Krankheit der Kaninchen (auch RHD, Rabbit Haemorrhagic Disease, Chinaseuche) und der Myxomatose verschiedene Impfstoffe bereit. Bei der seit den 1980er Jahren in Deutschland bekannten hämorrhagischen Krankheit, deren Ansteckung über direkten Kontakt, aber auch über Personen, Futter, Gerätschaften, passive Übertragung durch Insekten und anderes mehr möglich ist, wurde 2013 erstmals in Deutschland eine seit 2010 in Frankreich beschriebene neue Variante des Erregers nachgewiesen, die mittlerweile auch in Thüringen aufgetreten ist.
Diese neue Variante verursacht auch bei gegen die Krankheit geimpften Kaninchen eine Letalität (Sterblichkeit) von circa 50%. Ein Impfstoff gegen die neue Variante des Virus existiert in Deutschland bisher nicht, Versuche mit den bisher zugelassenen Impfstoffen führten aber zu neuen Impfstrategien.
Die ständige Impfkommission Vet am Friedrich-Löffler-Institut empfiehlt: Kaninchen sind zum frühestmöglichen Zeitpunkt (siehe Herstellerangaben) durch eine zweimalige Impfung im Abstand von drei Wochen zu grundimmunisieren und die Tiere sind anschließend alle sechs Monate zu revakzinieren. Zusätzlich zu der Impfung sind Maßnahmen des allgemeinen Infektionsschutzes, die auf die Unterbindung des Eintrags von Virus in die Bestände gerichtet sind, unerlässlich. Die optimale Impfstrategie sollten Kaninchenhalter gemeinsam mit ihrem Tierarzt beraten.
Auch die Myxomatose tritt weiterhin in Thüringen auf und Verluste sind durch eine regelmäßige halbjährliche Impfung zu minimieren. Das Veterinäramt weist auch darauf hin, dass Kaninchen, entgegen früheren Verfahrensweisen, auch bei Grünfütterung ständig Trinkwasser zur freien Aufnahme zur Verfügung zu stellen ist.