Suchtberatung vergibt Termine für 2026
Gesundheitsamt des Landkreises Greiz übernimmt Beratungsaufgabe. Vier neue Standorte.
Ab dem 1. Januar 2026 übernimmt das Landratsamt Greiz — Gesundheitsamt — die Durchführung der Suchtberatung im Landkreis Greiz. Bisher wurde diese Aufgabe an freie Träger vergeben. Mit der Übernahme durch den Landkreis wird sichergestellt, dass die Suchtberatung auch künftig in gewohnter hoher Qualität angeboten wird. Zugleich wird die Beratung flächendeckend im gesamten Landkreis verfügbar sein.
Als Flächenlandkreis legt der Landkreis Greiz besonderen Wert darauf, die Erreichbarkeit für die Bevölkerung zu verbessern. Daher wird die Suchtberatung künftig an vier Standorten – statt wie bisher zwei – im Landkreis angeboten.
Greiz - Hauptstelle
Landratsamt Greiz – Gesundheitsamt
Breuningstraße 6, 07973 Greiz
Greiz
10aRium
Friedrich-Naumann-Str. 10, 07973 Greiz
Weida
Jugendclub „Hakuna Matata“
Dr.-Rudolf-Breitscheidstr. 12a, 07570 Weida
Ronneburg
Kreis Krankenhaus Ronneburg
Gebäude F (Grünes Haus)
Rudolf-Breitscheid-Platz 1, 07580 Ronneburg
Zeulenroda
Jobcenter Zeulenroda
Untere Höhlerreihe 4, 07937 Zeulenroda-Triebes
Ab sofort können sich Bürgerinnen und Bürger Termine für 2026
per E-Mail suchtberatung@landkreis-greiz.de oder telefonisch unter 03661 876 502 vereinbaren. Die offenen Sprechzeiten werden noch bekannt gegeben.
Erfahrene Suchtberater, die bislang bei freien Trägern tätig waren, konnten teilweise übernommen werden, sodass das gewachsene Vertrauensverhältnis zwischen Ratsuchenden und Beratern erhalten bleibt. Dies garantiert eine hohe Qualität der Beratung und Kontinuität im Beratungsprozess.
Durch die Integration der Suchtberatung in das Gesundheitsamt wird zudem eine noch engere Zusammenarbeit mit dem Suchtkoordinator des Landkreises ermöglicht. Dies fördert eine bessere Vernetzung von präventiven Hilfsangeboten und Behandlungsmaßnahmen und stärkt sowohl Suchtberatung als auch Suchtprävention.
Neben der Beratung zu stoffgebundenen Süchten wie Alkohol oder Drogen wird auch der Bereich der stoffungebundenen Süchte — wie etwa Medien-, Spiel- oder Internetsucht — berücksichtigt. Auch der Bereich der Suchtprävention in Bezug auf digitale Süchte bei Kindern und Jugendlichen soll im Zusammenarbeit mit dem Präventionsnetzwerk weiter ausgebaut werden.