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30.11.2023 12:30

Pilotprojekt „Bezahlkarten für Asylbewerber“ startet am 1. Dezember 2023

Ausgabe der Karten an die ersten rund 30 Nutzer


Auf der Karte befinden sich neben der Kartennummer das Gültigkeitsdatum, der Vor- und Zuname des Asylbewerbers und seine AZR-Nummer (aus dem Ausländerzentralregister).

Der Landkreis Greiz startet am 1. Dezember 2023 sein überregional viel beachtetes Pilotprojekt „Bezahlkarten für Asylbewerber“. Damit werden leistungsberechtigte Asylbewerber mit den ihn zustehenden Asylbewerberleistungen in Form unbarer Leistungen durch eine Bezahlkarte zur Deckung des notwendigen Bedarfs ausgestattet. Für den persönlichen Bedarf werden ihnen nach individueller Berechnung ca. 100 Euro als Taschengeld bar ausgehändigt.

Die Bezahlkarten sind personalisierte Prepaid-Mastercards ohne Bargeldfunktion, die ausschließlich unter persönlicher Anwesenheit der Kartennutzer vom Karteninhaber – dem Landratsamt Greiz - monatlich aufgeladen werden. Die Kreisverwaltung kann die Karten auch entladen oder sperren, sobald bei ihrer Verwendung Unregelmäßigkeiten auftreten sollten.

Eingesetzt werden können die Karten von ihren Nutzern überall dort, wo im Einzelhandel Kartenzahlung mit Mastercard akzeptiert wird. Die Nutzung ist jedoch regional begrenzt, das heißt an Postleitzahlen des Landkreises Greiz gebunden. Die Bezahlkarten ermöglichen es den Nutzern nicht, Bargeld abzuheben, Überweisungen zu tätigen oder die Karten zu überziehen. Auch Überweisungen ins oder aus dem Ausland können nicht erfolgen. Barauszahlungen bei der Rückgabe gekaufter Produkte sind ebenfalls nicht möglich.

Die ersten Bezahlkarten sind zum 01.12.2023 an rund 30 sogenannte Folgeantragsteller ausgegeben worden. Ziel ist es, zum Jahreswechsel mit dem 01.01.2024 alle 750 leistungsberechtigten Asylbewerber im Landkreis Greiz auf die Bezahlkarten umgestellt zu haben.

„Wir erhoffen uns von dem Pilotprojekt einen stark verringerten Verwaltungsaufwand und ein Verhindern des Missbrauchs von Sozialleistungen. Durch die regional begrenzte Nutzung sichern wir zusätzlich ab, dass die von uns ausgereichten Asylbewerberleistungen wiederum im Landkreis ausgegeben werden“, sagt Landrätin Martina Schweinsburg. Sollte nach reiflicher Prüfung durch Bund und Land zu einem späteren Zeitpunkt eine Bezahlkarte bundesweit eingeführt werden, können die Nutzungsbedingungen problemlos angepasst werden.