Neue Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises hat eine neue Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der afrikanischen Schweinepest erlassen. Den Anlass dafür liefert der Positiv-Befund bei einem Wildschwein im Landkreis Meißen in Sachsen.
Die Allgemeinverfügung ordnet ein verstärktes Monitoring bei Wildschweinen zur Früherkennung von ASP an sowie die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten aus bestimmten Jagden.
Demnach haben alle Jagdberechtigten ab 15. November die Pflicht, jedes gefundene verendete Wildschwein – auch Unfallwild – und jedes krank erlegte Wildschwein unverzüglich unter konkreter Angabe zum Fundort beim Veterinäramt anzuzeigen. Gesund erlegte Wildschweine sind ab diesem Zeitpunkt mit einer Wildmarke zu kennzeichnen und es muss eine Blutuntersuchung erfolgen. Darüber hinaus untersagt die Allgemeinverfügung das Zurücklassen oder Vergraben von Tierkörperteilen, die nicht zur Lebensmittelgewinnung verwendet werden. Für die fachgerechte Entsorgung werden im Landkreis entsprechende Standorte eingerichtet.
Der volle Wortlaut der Allgemeinverfügung ist auf der Startseite unter "Öffentliche Bekanntgaben" abrufbar bzw. Im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt in Zeulenroda-Triebes einsehbar.
Anlagen:
- Blutprobenentnahme Wildschwein
- Untersuchungsauftrag Wildschwein
- Trichinenuntersuchungsstellen im Landkreis Greiz