Landkreis schreibt Klein- und Jungunternehmerpreis aus
Nominierungen bis 30. Juni möglich
Der Landkreis Greiz schreibt seinen 15. Klein- und Jungunternehmerpreis aus. Nominiert werden können kleine bzw. junge Unternehmen, die sich auf besonders kreative Weise in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten engagieren. Gewürdigt werden wirtschaftlicher Erfolg, branchenbezogenes und soziales Engagement.
Die Nominierten sollten u. a. folgende Kriterien erfüllen:
• mindestens zwei bis maximal 15 Beschäftigte im Unternehmen
• insgesamt positive Geschäftsentwicklung
• attraktive Arbeitsbedingungen im Unternehmen
• soziales oder kulturelles Engagement in der und für die Region
• Unternehmenssitz im Landkreis Greiz.
Vorschlagsberechtigt sind natürliche und juristische Personen auch außerhalb des Kreisgebietes. Der Nominierungsbogen ist veröffentlicht auf der Internetseite www.landkreis-greiz.de. Er kann auch angefordert werden unter Telefon: 03661/876-427 oder per E-Mail an wirtschaftsfoerderung(at)landkreis-greiz.de. Nominierungen nimmt die Wirtschaftsförderung des Landkreises bis zum 30. Juni 2025 entgegen.
Die Jury des 15. Klein- und Jungunternehmerpreises im Landkreis Greiz, bestehend aus Vertretern der Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera und der Handwerkskammer für Ostthüringen, des Bundesverbandes der mittelständischen Wirtschaft, des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr im Kreistag, der Wirtschaftsförderung des Landkreises Greiz und der Sparkasse Gera-Greiz wählt aus den Nominierungen den Preisträger 2025. Der Gewinner erhält ein Preisgeld von 1.500 Euro, gestiftet von der Sparkasse Gera-Greiz, sowie den begehrten Pokal. Der Preisträger wird im Spätsommer bekannt gegeben und von Landrat Dr. Ulli Schäfer und Vertretern der Jury geehrt.