Landkreis passt Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest an
Ab 1. September 2024 dürfen Jäger sämtliche, nicht für die Lebensmittelgewinnung verwendete Tierkörperteile von im Landkreis Greiz gesund erlegten Wildschweinen wieder selbst entsorgen. Das geht aus einem Erlass des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hervor, auf Basis dessen die bislang gültige Allgemeinverfügung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Landeskreises Greiz angepasst wurde. Damit entfällt die verpflichtende Entsorgung über die vom Land Thüringen in den Gemeinden hierfür zur Verfügung gestellten Tonnen. Die Beprobung von verendet aufgefundenem sowie erlegtem Schwarzwild bleibt davon unberührt und ist für Jäger nach wie vor erforderlich. Nur so bleibt die Überwachung des Ausbruchsgeschehens der Afrikanischen Schweinepest gewährleistet.
Die vollständige Allgemeinverfügung samt Begründung finden Sie hier.