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04.12.2024 09:35

Landkreis Greiz setzt Arbeitspflicht für Asylbewerber vollständig durch

Landrat Dr. Ulli Schäfer: Positive Rückmeldungen aus der Bevölkerung, von Asylbewerbern und den Trägern der Arbeitsmaßnahmen


Greiz. Der Landkreis Greiz hat zum 30. November die Arbeitspflicht für Asylbewerber flächendeckend und zu 100 Prozent durchgesetzt. „Als wir im September mit einem Pilotprojekt in der Stadt Greiz gestartet sind, hatten wir uns das ehrgeizige Ziel gesetzt, binnen eines Vierteljahres alle verfügbaren Asylbewerber für eine gemeinnützige Arbeit heranzuziehen. Ich danke allen Partnern, dass wir das erreicht haben – das ist buchstäblich eine Punktlandung“, betont Landrat Dr. Ulli Schäfer.

Gegenwärtig engagieren sich elf Träger für die Arbeitsmaßnahmen. Bei der Vermittlung der Asylbewerber wird auf Wohnortnähe, Sprachkenntnisse und Berufserfahrungen geachtet. Unterstützt werden die Träger vom Landratsamt, das den bürokratischen Aufwand übernimmt. „Ich freue mich ganz besonders über die vielen positiven Rückmeldungen aus der Bevölkerung, von den Trägern der Maßnahmen, aber auch von Asylbewerbern“, hebt Landrat Dr. Schäfer hervor. So haben sich einige Asylbewerber, die gegenwärtig einen Sprachkurs besuchen und deshalb grundsätzlich nicht zur Arbeitspflicht herangezogen werden können, freiwillig gemeldet, um zusätzlich gemeinnützige Arbeit zu leisten. Einige Träger der Arbeitsmaßnahmen bieten Asylbewerbern bereits die Aufnahme einer Ausbildung beziehungsweise eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses an.

Bisher haben sich nur vier Asylbewerber geweigert, eine Arbeit aufzunehmen oder haben den Landkreis nach Erhalt ihres Zuweisungsbescheides ohne Gründe verlassen. Asylbewerber in Sprachkursen, Altersrentner, Kinder, Jugendliche oder Erwerbsunfähige aufgrund kriegsbedingter Behinderungen können nicht für verpflichtende Arbeitsgelegenheiten herangezogen werden.