Geflügelpest Schutzzone erweitert – neue Allgemeinverfügung in Kraft
Veterinäramt passt Schutz- und Überwachungszonen an – bisherige Verfügung aufgehoben
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Greiz hat die Allgemeinverfügung vom 3. Oktober aufgehoben und durch eine neue Verfügung vom 6. Oktober 2025 ersetzt.
Hintergrund ist die präzisierte und erweiterte Abgrenzung der Schutz- und Überwachungszonen rund um den bestätigten Geflügelpest-Ausbruch im Zeulenroda-Triebeser Ortsteil Merkendorf.
Die Schutzzone (3 km) umfasst nun unter anderem die Ortsteile Merkendorf, Piesigitz, Triebes, Dörtendorf, Kranich, Weißendorf sowie mehrere Ortsteile der Stadt Auma-Weidatal.
Die Überwachungszone (10 km) erstreckt sich auf weitere Teile der Städte Zeulenroda-Triebes, Auma-Weidatal, Hohenleuben und Weida sowie der Gemeinden Langenwetzendorf, Langenwolschendorf und Harth-Pöllnitz.
Für Geflügelhaltungen gelten weiterhin das Aufstallungsgebot, ein Verbringungsverbot für Geflügel und Geflügelerzeugnisse sowie verstärkte Hygiene und Meldepflichten.
Die aktuelle Allgemeinverfügung und Karte der betroffenen Gebiete sind auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-greiz.de/bekanntmachungen. Sie tritt am 6. Oktober 2025 in Kraft.