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14.08.2023 14:27

Führerscheinumtausch geht weiter

Jetzt sind die Jahrgänge 1965 bis 1970 dran


Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen zeitlich gestaffelt bis zum 19.01.2033 in einen befristeten EU-Scheckkartenführerschein getauscht werden.
In diesem Jahr sind Führerscheininhaber der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 dran. Sie sind aufgefordert, bis spätestens 19. Januar 2024 ihren alten Führerschein zu tauschen. Wer bereits einen Kartenführerschein besitzt (Plastikkarte, ab dem 01.01.1999 ausgestellt), ist nicht betroffen.
Damit es zum Jahresende nicht zu Engpässen kommt, empfiehlt es sich, schon im Laufe des Jahres in der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Greiz in Weida vorzusprechen. Eine vorherige Terminabsprache ist nicht erforderlich.
Die Fahrerlaubnisbehörde ist montags, mittwochs und freitags jeweils von 8 bis 12 Uhr, dienstags von 8 bis 15 Uhr und donnerstags von 8 bis 17 Uhr geöffnet.
Folgende Unterlagen sind für den Führerscheintausch unbedingt mitzubringen: bisheriger Führerschein, gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (maximal 3 Monate alt), biometrisches Passbild.
Wer zum Zeitpunkt des Erwerbs des Führerscheins seinen Wohnsitz außerhalb des Landkreises Greiz hatte, benötigt eine Karteikartenabschrift, die man in der Fahrerlaubnisbehörde des damaligen Wohnsitzes anfordern und direkt an die Behörde in 07570 Weida, Am Schafberge 5, übersenden lassen kann.