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29.09.2026 11:38

Führerscheinumtausch ab Oktober postalisch möglich

Landkreis Greiz erleichtert gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtumtausch für Kartenführerscheine


Wer seinen Führerschein im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtumtauschs erneuern lassen muss, kann dies bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Greiz künftig auf dem Postweg erledigen. Ab dem 1. Oktober 2026 erfolgt der Pflichtumtausch von Kartenführerscheinen bei der Fahrerlaubnisbehörde ausschließlich auf postalischem Weg. Eine persönliche Vorsprache in der Behörde ist dafür nicht mehr erforderlich.

„Mit der neuen Möglichkeit wollen wir unseren Bürgerinnen und Bürgern unnötige Wege ersparen und Wartezeiten in der Fahrerlaubnisbehörde vermeiden“, erklärt Landrat Dr. Ulli Schäfer. „Die Unterlagen können in Ruhe zu Hause vorbereitet und anschließend per Post an die Fahrerlaubnisbehörde gesendet werden. Damit wird der Führerscheinumtausch einfacher und flexibler.“

Das Antragsformular und alle wichtigen Informationen zum Verfahren stehen ab sofort online unter https://www.landkreis-greiz.de/umtausch-fuehrerschein zur Verfügung. Antrag und erforderliche Unterlagen können nach dem Ausfüllen und Unterschreiben per Post an die Fahrerlaubnisbehörde gesendet oder in den Briefkasten eingeworfen werden. Die Postanschrift der Fahrerlaubnisbehörde lautet: Landratsamt Greiz, Fahrerlaubnisbehörde, Dr.-Rathenau-Platz 11 in 07973 Greiz.

Nach erfolgter Bearbeitung wird der neue Führerschein per Post nach Hause geschickt. Damit entfällt nicht nur die persönliche Vorsprache bei der Antragstellung, sondern auch ein weiterer Weg zur Abholung des neuen Führerscheins. 

Wer in den ersten Tagen nach der Umstellung des Verfahrens noch Fragen hat und doch lieber persönlich vorbeikommt, wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fahrerlaubnisbehörde vor Ort beraten.

Bis wann der jeweilige Führerschein umgetauscht werden muss, richtet sich nach den gesetzlich festgelegten Fristen. Für Karten-Führerscheine, die zwischen 2002 bis 2004 ausgestellt worden sind, gilt eine Umtauschfrist bis 19. Januar 2027.

Gut zu wissen: Für alle, die noch im Besitz eines Papierführerscheins sind, bleibt es beim bisherigen Verfahren. Die Antragstellung muss weiterhin persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde erfolgen. 

Alle Unterlagen zum neuen Umtauschverfahren sind hier zu finden: