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25.07.2022 16:00

Elektronische Antragstellung über die Homepage des Landkreises

Online-Service ist auf www.landkreis-greiz.de eingerichtet


Der Landkreis Greiz geht einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung der Verwaltung und bietet auf seiner Homepage www.landkreis-greiz.de Bürgern nutzerfreundliche Möglichkeiten der elektronischen Antragstellung an. Zu diesem Zweck wurde gleich auf der Startseite ein Service eingerichtet, der zusätzlich zu den bisher angebotenen Antragsmöglichkeiten genutzt werden kann.

Mit nur wenigen Klicks können Anträge online gestellt und umgehend und bequem an das Landratsamt Greiz übermittelt werden. Die Liste der nutzbaren Online-Verfahren soll stetig aktualisiert und erweitert werden. Bisher hat die Untere Bauaufsichtsbehörde schon folgende Anträge eingestellt: Antrag auf Auskunft aus dem Baulastverzeichnis, Antrag auf Eintrag einer Baulast, Baubeginnanzeige und Anzeige einer Nutzungsaufnahme. Daneben bietet die Untere Naturschutzbehörde Online-Anträge zur Anzeige Zugang besonders geschützter Wirbeltierarten sowie Anzeige Abgang besonders geschützter Wirbeltierarten an.

Grund für die Bereitstellung ist das bundesweit geltende Onlinezugangsgesetz (OZG), das alle öffentlichen Verwaltungen bis Ende 2022 verpflichtet, ihre Leistungen elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Der Freistaat Thüringen hat dafür unter anderem den Zuständigkeitsfinder, das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) und das Servicekonto Thüringen (Bürgerkonto) etabliert.

Auch über den Zuständigkeitsfinder des Freistaates Thüringen buerger.thueringen.de oder thueringen.de/online-Dienste können die Vorgänge online abgerufen werden. Dort bieten sich den Nutzern auch Informationen zu Verwaltungsleistungen, Zuständigkeiten, Formularen und sofern vorhanden, zu digitalen Antragsverfahren. Diese können kostenfrei genutzt werden. Je nach Antrag kann die Antragsbearbeitung jedoch Gebühren verursachen. Entsprechende Hinweise dazu sind den jeweiligen Antragsverfahren zu entnehmen.

Damit in Zukunft auch die Bescheid-Erteilung an den Bürger auf elektronischem Wege geschehen kann, arbeitet das Land Thüringen derzeit noch an einer rechtssicheren Lösung.