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12.09.2025 08:04

Dr. Schäfer will ernst machen mit Arbeitspflicht

Greizer Landrat schlägt konkrete Gesetzesänderung zum Bürgergeld vor und stellt klar: Arbeit ist kein Strafdienst


Der Landrat des Landkreises Greiz legt bei seiner Forderung, auch für Bürgergeldempfänger die Arbeitspflicht einzuführen, nach und unterbreitet einen konkreten Gesetzentwurf. „Der Bund als Gesetzgeber ist gefordert. Im Sozialstaat muss das Solidarprinzip Fördern und Fordern gelten. Während fürs Fördern viele Ansprüche bestehen, kommt das Fordern viel zu kurz. Das ist ungerecht und Menschen, die mit Steuern und Beiträgen unser Gemeinwesen finanzieren, fühlen sich vom Staat unfair behandelt und bestraft“, begründet Dr. Ulli Schäfer, warum mit verpflichtenden Arbeitsgelegenheiten auch für Bürgergeldbezieher ein Kurswechsel notwendig ist. „Aus vielen Gesprächen mit Bürgern höre ich, dass sie den Eindruck haben, in Berlin wird nur geredet, dass man sich gegenseitig mit Vorwürfen und Forderungen überzieht. Dabei ist es Zeit zum Handeln, darin bestärken mich auch Bürgermeister und Landräte. Damit endlich Nägel mit Köpfen gemacht werden, habe ich einen konkreten Vorschlag zur Gesetzesänderung“, betont Dr. Schäfer.

Der Landrat stellt klar: „Die Arbeitspflicht ist kein Strafdienst und auch keine Gegenleistung fürs Bürgergeld. Arbeitsgelegenheiten sind vielmehr ein bewährtes Instrument, Menschen wieder an Arbeit heranzuführen, ihrem Tagesablauf Sinn und Struktur zu verleihen, ihnen soziale Teilhabe zu eröffnen und die Vermittlungschancen in den regulären Arbeitsmarkt zu verbessern.“ Jobcenter sollen Bürgergeldempfänger flexibler und zeitlich unbegrenzt einsetzen können. Kritikern hält Dr. Schäfer entgegen, dass die verpflichtenden Arbeitsgelegenheiten nicht der Menschenwürde entgegenstehen - im Gegenteil: Sie fördern Eigenständigkeit, vermeiden Ausgrenzung, bieten eine realistische Brücke in den Arbeitsmarkt und stärken damit die Persönlichkeit der Betroffenen. Mit der Vermittlung in gemeinnützige Arbeiten besteht auch keine Konkurrenz zur gewerblichen Wirtschaft. Für den Fall, dass sich arbeitsfähige Personen verweigern, sollen Jobcenter einheitlich geltende, rechtssichere Sanktionsmöglichkeiten erhalten. „Wer Unterstützung benötigt, erhält sie. Wer Leistungen erhält, beteiligt sich zurück am Weg in Arbeit. Und die Gesellschaft profitiert von Arbeiten, die dem Gemeinwohl dienen. Diese Reform macht das Bürgergeld ehrlicher, gerechter und verbindlicher“, hebt der Greizer Landrat hervor.

Dr. Ulli Schäfer schlägt konkrete Änderungen des § 16d des Sozialgesetzbuches II vor. Kern: Während Jobcenter bisher Arbeit nur auf freiwilliger Basis oder eingeschränkt anordnen können, gilt künftig für Bürgergeldempfänger die Pflicht, an Arbeitsgelegenheiten teilzunehmen. Eingefügt ins Gesetz sollen Passagen werden, wonach eine Arbeitsverweigerung erwerbsfähiger Leistungsempfänger, die keine wichtigen Gründe geltend machen können, eine Pflichtverletzung darstellt. Bei der Zuweisung von Arbeitsgelegenheiten sollen die besonderen Lebensumstände, gesundheitliche oder familiäre Umstände beachtet werden. Weitere Ergänzungen im Sozialgesetzbuch betreffen die zeitlich unbegrenzte Zuweisung in Arbeit, die Möglichkeit des Wechsels in andere Arbeitsgelegenheiten, in Umschulungsmaßnahmen bzw. Weiterbildung. „Die Zuweisung endet mit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit“, heißt es im Entwurf der Modifizierung im Sozialgesetzbuch. Weiterhin soll festgeschrieben werden, dass mindestens aller sechs Monate die zugewiesenen Arbeitsgelegenheiten und damit auch die Mitwirkungspflichten der Leistungsempfänger überprüft werden.