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03.02.2023 09:21

Die neuen CITES-Beschlüsse - was Tierhalter jetzt beachten müssen

Die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Greiz informiert


Im November 2022 hat die 19. Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) zahlreichen Tierarten einen neuen internationalen Schutzstatus verliehen. Daraus ergeben sich für Personen, die im Besitz solcher bedrohten Tierarten sind, neue Anzeigepflichten. So muss die legale Herkunft der Tiere nachgewiesen werden können. Händler und Zoofachgeschäfte unterliegen zusätzlich der Buchführungspflicht nach § 6 Bundesartenschutzverordnung.
ie Neuregelungen treten ab 23. Februar 2023 in Kraft.
Wer sein Tier vor diesem Stichtag bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Greiz anmeldet, hat damit den rechtmäßigen Besitz einer vorm Aussterben bedrohten Tierart automatisch nachgewiesen. Der sogenannter „Altbesitz vor Unterschutzstellung“ ist legal.
Generell gilt: Alle Eigentümer einer im Anhang II oder Anhang I des Washingtoner Artenschutzübereinkommens aufgelisteten Wirbeltierart haben die Haltung (bis auf einzelne Ausnahmen) unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzuzeigen (§ 7 Bundesartenschutzverordnung).
Die Liste der neu infrage kommenden Tierarten sowie weiterführende Informationen und entsprechende Formulare finden Sie hier.
Tierhalter, die von den Neuerungen betroffen sind, werden gebeten, ihren Tierbestand noch vor dem 22.02.2023 bei der unteren Naturschutzbehörde Greiz anzumelden. Für weitere Auskünfte steht der Bereich Artenschutz in der unteren Naturschutzbehörde gerne zur Verfügung: Tel. 03661-876 606.