Landkreis Greiz lobt Denkmalschutzpreis 2025 aus
Der Landkreis lobt auch in diesem Jahr den Denkmalschutzpreis aus. Bis 16. Juni 2025 nimmt die Untere Denkmalschutzbehörde Bewerbungen entgegen. Vorschlagsberechtigt sind Eigentümer, Bauherren, Architekten, Handwerksbetriebe, Vereine, Gemeinden, die Untere Denkmalschutzbehörde und der Denkmalbeirat des Landkreises Greiz. Es werden erste, zweite und dritte Geldpreise sowie ideelle Preise verliehen. Eine Jury entscheidet über die Prämierungen.
Mit Auslobung und Verleihung des Denkmalschutzpreises soll die breite Öffentlichkeit auf das Anliegen und die kulturelle Notwendigkeit der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes aufmerksam gemacht werden, die Originalsubstanz unwiederbringlicher Kulturdenkmale (einschließlich archäologischer Kulturdenkmale) als Zeugnisse einer abgeschlossenen Kulturepoche so zu erhalten, sie sie in einem bestmöglichen Erhaltungszustand an die nächstfolgende Generation weitergegeben werden können. Private Denkmaleigentümer sollen auf die Qualität und Leistungsfähigkeit handwerklicher Betriebe in der Denkmalpflege hingewiesen werden. Handwerker sollen auf das vielfältige und in jeder Weise lohnende Aufgabengebiet der Denkmalpflege aufmerksam gemacht und motiviert werden, sich an den eigens dafür eingerichteten handwerklichen Fortbildungszentren für denkmalpflegerische Aufgaben zu qualifizieren.
Das Anmeldeformular zur Bewerbung für den Denkmalschutzpreis 2025 ist unter www.landkreis-greiz veröffentlicht. Ausführliche Informationen auch in der April-Ausgabe des Kreisjournals Landkreis Greiz.