Bürgersprechstunde des Petitionsausschusses im Landratsamt Greiz entfällt
Der Thüringer Landtag ergreift wegen des Coronavirus besondere Vorsichtsmaßnahmen. Es gelten ab sofort Einschränkungen für Veranstaltungen des Landtags und der Fraktionen.
Die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Frau Anja Müller, bittet vor diesem Hintergrund um Verständnis, dass die geplante Bürgersprechstunde des Ausschusses am Dienstag, den 17. März 2020, im Landratsamt Greiz entfällt.
Bürgerinnen und Bürger können sich gleichwohl jederzeit schriftlich mit Ihren Anliegen an den Thüringer Landtag, Petitionsausschuss, Jürgen-Fuchs-Straße 1, 99096 Erfurt wenden. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, eine Petition online auf der Petitionsplattform unter www.petitionen.thueringer-landtag.de einzureichen. Dort sind alle Informationen bereitgestellt.
Nach Artikel 14 der Verfassung des Freistaats Thüringen hat jedermann das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an die Volksvertretung zu wenden. Petitionen können in eigener Sache oder auch für andere oder im allgemeinen Interesse eingereicht werden.
Der Petitionsausschuss ist zuständig, wenn Eingaben Entscheidungen von Landesbehörden oder anderen Stellen betreffen, die der Aufsicht des Freistaats Thüringen unterliegen. Der Petitionsausschuss befasst sich beispielsweise mit sozialen Angelegenheiten, Kommunalabgaben, Umweltproblemen, Fragen der öffentlichen Ordnung oder baurechtlichen Angelegenheiten. Der Ausschuss nimmt auch Anregungen zur Änderung von Landesgesetzen entgegen.
Privatrechtliche Angelegenheiten wie beispielsweise Mietstreitigkeiten kann der Petitionsausschuss nicht überprüfen