Arbeitspflicht für Asylbewerber: Sozialgericht gibt Landkreis Greiz recht
Landrat Dr. Schäfer: Konsequenter Kurs bewährt sich
Das Sozialgericht Altenburg hat dem Landkreis Greiz recht gegeben, nachdem ein Asylbewerber gegen die Arbeitspflicht geklagt hat. Der Anwalt dieser Person ist vor dem Landessozialgericht in Berufung gegangen; das Verfahren läuft noch. Allerdings geht dieser Asylbewerber mittlerweile einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit in Gera nach. Die ursprüngliche Zuweisung in eine verpflichtende Arbeitsgelegenheit ist damit obsolet. Drei weitere Personen, die sich einer Arbeitsaufnahme verweigerten, haben zwischenzeitlich den Landkreis Greiz verlassen.
Aktuell arbeitet der Landkreis mit 17 Trägern zusammen, die Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber bereitstellen. Fünf Asylbewerber haben bisher ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bei den Trägern erhalten. „Die Durchsetzung der Arbeitspflicht bewährt sich. Viele Asylbewerber sehen die Arbeit als eine Chance für sich. Gleichzeitig greifen wir konsequent bei denen durch, die sich einer Arbeitspflicht verweigern. Die klare Linie, die wir seit acht Monaten verfolgen, zeigt in jeglicher Hinsicht Wirkung“, betont Landrat Dr. Ulli Schäfer.