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15.07.2022 12:00

Akteneinsicht in der Unteren Bauaufsicht nur unter bestimmten Voraussetzungen

Bauakten liegen meist in den Verwaltungen der Städte und Gemeinden


Die Thüringer Steuerverwaltung fragt bei den Bürgern des Freistaates zur Neuberechnung der Grundsteuer derzeit Daten zu baulichen Anlagen ab. Wohnungs- und Hauseigentümer müssen dafür unter anderem Angaben zu den Baujahren ihrer Immobilien machen. Das führt seit einiger Zeit zu gehäuften Anfragen in der Unteren Bauaufsicht des Landratsamtes Greiz.

Allerdings ist die Behörde nicht die richtige Adresse für solcherlei Auskünfte, da sich die für die Beantwortung der Fragen erforderlichen Bauakten im Regelfall bei den Städten und Gemeinden befinden. Handelt es sich um ältere Bestandsgebäude, sind Nachfragen unter Umständen sogar beim Staatsarchiv angebracht.

Sofern sich Bauakten jedoch in der Unteren Bauaufsicht befinden sollten, besteht bei berechtigtem Interesse die Möglichkeit einer Einsicht. Voraussetzung für die amtsinterne Archivrecherche ist eine schriftliche Antragstellung - gern auch per E-Mail an bauordnungsamt@landkreis-greiz.de. Nach telefonischer Rücksprache können zudem die Unterlagen für konkrete Bauvorhaben persönlich eingesehen werden.

Ein Hinweis sei Bürgern noch gegeben: Da die Recherche zu außer Haus befindlichen Akten einen nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand auslöst, ist diese öffentliche Leistung gebührenpflichtig. Im eigenen Interesse sollten daher zunächst die privaten Unterlagen sorgfältig durchgesehen werden. Angaben zum Baujahr eines Gebäudes sind beispielsweise in jeder Verkehrswertbegutachtung enthalten.