Änderung der Überwachungsstrategie zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest ab März 2025
Der Landkreis Greiz informiert: Thüringen reagiert auf erhöhtes Risiko von Ausbrüchen und Einschleppung
Greiz. Die Veterinärverwaltung in Thüringen hat die Überwachungsmaßnahmen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) angepasst. Ab dem 1. März 2025 wird die Untersuchung aller gesund erlegten Wildschweine entlang der Autobahnen in Thüringen zur Pflicht. Diese Entscheidung erfolgt aufgrund der aktuellen Situation, die durch Ausbrüche im Wildschweinebestand in Hessen und Brandenburg ein erhöhtes Risiko für das Einschleppen der ASP entlang der Transitstrecken mit sich bringt.
Verpflichtende Blutproben für Jäger an Transitstrecken
Ab dem 1. März 2025 müssen alle Jagdausübungsberechtigten, deren Jagdbezirke an die Autobahnen A4 oder A9 wie etwa im Landkreis Greiz angrenzen, von jedem gesund erlegten Wildschwein eine Blutprobe entnehmen. Diese Probe ist zusammen mit der Trichinenprobe in den bekannten Untersuchungs- oder Annahmestellen abzugeben. Die betroffenen Jäger werden direkt durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt informiert.
Freiwillige Blutproben für andere Jäger
Jäger in anderen Gebieten können weiterhin freiwillig Blutproben zur Untersuchung auf ASP abgeben. Allerdings erhalten sie dafür eine verringerte Aufwandsentschädigung. Diese Maßnahme unterstützt die lückenlose Überwachung, um mögliche Ausbrüche frühzeitig zu erkennen.
Meldung von toten Wildschweinen bleibt Pflicht
Tot aufgefundene Wildschweine sind nach wie vor dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu melden. Die Kadaver sind dem Landesamt für Verbraucherschutz Bad Langensalza zur Untersuchung zur Verfügung zu stellen.
Die Anpassung der Überwachungsstrategie soll dazu beitragen, das Risiko einer Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest nach Thüringen weiter zu minimieren und die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.