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27.06.2017 14:03

Landkreis Greiz lehnt geplanten Verlauf der Gleichstromtrasse – SüdOstLink - ab und nennt Alternativen


In einer Beratung mit dem Vorhabenträger 50Hertz am 06.03.2017 sowie mit Schreiben der Bundesnetzagentur vom 19.04.2017 und Übergabe der Antragsunterlagen ist der Landkreis Greiz vom geplanten Trassenverlauf des SuedOstLink in Kenntnis gesetzt worden. Entgegen dem Entwurf aus dem Jahr 2016, welcher mit dem Trassenkorridor 022 (Bündelung entlang der Bundesautobahn (BAB 9) in die vorzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ging, sollen die neuen Korridore komplett den Landkreis Greiz von Nord nach Süd durchschneiden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um den Vorschlagskorridor oder die ernsthaft in Betracht kommende Alternative handelt.
Der Landkreis Greiz lehnt grundsätzlich beide von 50Hertz favorisierten Korridore ab. Darüber hinaus lehnt der Landkreis auch die in der Antragskonferenz am 13.06.2017 in Gera vorgestellten Varianten des Freistaates Thüringen und des Vorhabenträgers 50Hertz zur Umgehung des Stadtwaldes der Stadt Gera ab.
Der von 50Hertz vorgeschlagene Trassenverlauf entspricht nicht dem Verlauf, der in Summe die geringste Belastung für die Schutzgüter Mensch und Umwelt darstellt.
Der Landkreis Greiz ist geprägt durch seine interessante Geschichte und Kultur der Region zwischen den Flüssen Weida und Weiße Elster. Er bietet zahlreiche Sehenswürdigkeiten und touristische Möglichkeiten, welche ihn zu einer reizvollen Landschaft machen. Er ist darüber hinaus geprägt von einer dichten Besiedlung sowie zahlreichen Schutzgebieten. Dem Landkreis gelang es, die Interessen an der Erhaltung dieser Landschaft mit denen einer gewerblichen Entwicklung in Einklang zu bringen. Insbesondere wurde und werden eine intakte Infrastruktur aufgebaut, mit ca. 7 Mrd Euro die Hinterlassenschaften der ehemaligen Wismut AG und die Folgen des Jahrhunderthochwassers 2013 beseitigt. Viele Gebiete wurden einer touristischen Nutzung zugeführt, was sich allmählich aber kontinuierlich positiv auf die Anzahl der Einwohner und Besucher auswirkt. Gerade in den letzten beiden Jahren zeigen diese Bemühungen positive Wirkung und die Besucherzahlen steigen stetig. Der Thüringer Teil des Vogtlandes mit seinem einmaligen Landschaftsbild entlang der Weißen Elster ist mittlerweile Markenzeichen der ganzen Region und Teil des gesamten Vogtlandes, welches sich bis nach Sachsen und Bayern zieht.
Ein derart massiver Eingriff in Natur und Landschaft ist eine nicht zu akzeptierende Belastung für die oben genannten Erfolge. Von der von 50Hertz vorgeschlagenen Variante sieht der Landkreis massiv die Schutzgüter Mensch und Umwelt betroffen. Zudem bemängelt er das Fehlen einer den besonderen Umständen gebotene Auseinandersetzung mit Alternativen, die nicht vorrangig die wirtschaftlichen Interessen des Vorhabenträgers tangieren.
So fehlt die detaillierte Prüfung von Varianten, welche die Nutzung bzw. Bündelungsoption bestehender Trassenverläufe aufgreifen. Beispielsweise wäre eine Freileitungsbündelung mit dem Vorhaben Nr. 14 Gesetz über den Bundesbedarfsplan (BBPlG) „Höchstspannungsleitung Röhrsdorf – Weida – Remptendorf; Drehstrom Nennspannung 380 kV“ für ein Teilstück des Trassenverlaufs eine durchaus taugliche Alternative. Rein technisch ist in den Antragsunterlagen beschrieben, dass grundsätzlich Drehstrom und Gleichstrom auf einem Mast möglich sind. Von weiterem Vorteil sehen wir, dass beide Trassen vom selben Netzbetreiber 50Hertz Transmission GmbH gebaut, betrieben und in nahezu gleichem Zeitraum in Betrieb gehen sollen. Gemäß § 3 Abs. 3 BBPlG beantragte der Landkreis Greiz in der Antragskonferenz den Einsatz einer Freileitung zwischen dem südlichen Punkt des TKS 021c und dem TK 025 (in etwa Weida bis Landkreisgrenze).
Dessen ungeachtet favorisiert der Landkreis Greiz die Bündelung entlang der BAB 9. Dieser Verlauf wird mehreren Belangen gerecht. Zunächst dürfte diese Trassenvariante bereits nicht im Vorhinein ausscheiden, da die Bundesnetzagentur aus ihrem Auftrag aus § 5 Absatz 2 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) zu prüfen hat, inwieweit zwischen dem Anfangs- und dem Endpunkt des Vorhabens ein möglichst geradliniger Verlauf eines Trassenkorridors zur späteren Errichtung und zum Betrieb eines Erdkabels erreicht werden kann. Der Verlauf entlang der BAB 9 entspricht dem Gebot der Geradlinigkeit in besonderem Maße, mit der Folge, dass allein durch die kürzere Strecke weniger Raumwiderstände vorliegen.
Mit dem Ausbau der Bundesautobahn in den letzten Jahren wurde eine Infrastruktur (bspw. belastbare Erschließungsstraßen) aufgebaut, die auch den Bedürfnissen der Trassenverlegung voll entsprechen sollte. Speziell erfolgte mit dem Ausbau und der Verbreiterung eine Begradigung und Ausgleich der Längsneigungen (Gefälle und Steigungen). Dieser Trassenverlauf ist also die kürzeste Entfernung zwischen Anfangs- und Endpunkt sowie den Kopplungspunkten zu Abschnitt A und C. Daraus folgt, dass sich die Gesamtkosten des Projektes erheblich verringern können und somit effizient gebaut wird. Die Reduzierung der Kosten des Ausbaus führt somit zu geringeren Netzentgelten und folglich einer geringeren Belastung der Endverbraucher. Die bisher vorgetragene Argumentation des Vorhabenträgers, das es entlang der BAB 9 zu viele Siedlungen und Gewerbegebiete gäbe die dem Vorhaben entgegenstehen, ist unseres Erachtens nicht ausreichend belegt. Im Landkreis Greiz sind ca. 6 Städte und Gemeinden betroffen. Selbst eine örtlich begrenzte Umgehung oder auch hier teilweise Ausführung als Freileitung, bspw. über die BAB 9, dürfte nicht zum Ausschluss dieser Variante führen.
Nach alledem, hat die Bündelung der vorhandenen Trasse BAB 9 mit der hier geplanten SuedOstLink Trasse zwingend zu erfolgen. Es ist nicht nachvollziehbar, mit der Errichtung einer weiteren Trasse den Schutzgütern Mensch, Natur und Umwelt zusätzliche Belastungen aufzuerlegen.
Schließlich sind die Interessen aller Betroffenen bereits im jetzigen Planungsstadium dahingehend zu bewerten, welche grundsätzlichen Nachteile den Grundeigentümern bzw. Pächtern dauerhaft auferlegt werden. Dies betrifft ausdrücklich die Belastung von Grundstücken mit einer Grunddienstbarkeit sowie eingeschränkter Bewirtschaftung, welche zu einer erheblichen Entwertung führen kann. Soweit das Ergebnis dieser Prüfung einen Entschädigungsanspruch hervorruft, hat dieser Ausgleich ebenso dauerhaft und nicht nur für einen begrenzten Zeitraum zu erfolgen.
Die ausführliche Stellungnahme des Landkreises zum geplanten Trassenverlauf SüdOstLink lesen Sie hier.
Die Karte mit den Trassenvarianten sehen Sie hier.