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05.03.2020 14:00

Bürgersprechstunde des Petitionsausschusses im Landratsamt Greiz entfällt


Der  Thüringer Landtag ergreift wegen des Coronavirus besondere Vorsichtsmaßnahmen. Es gelten ab sofort Einschränkungen für Veranstaltungen des Landtags und der Fraktionen.
Die  Vorsitzende  des  Petitionsausschusses,  Frau  Anja  Müller, bittet  vor  diesem Hintergrund um Verständnis, dass die geplante Bürgersprechstunde des  Ausschusses am Dienstag, den 17. März 2020, im Landratsamt Greiz entfällt.

Bürgerinnen und Bürger können sich gleichwohl jederzeit  schriftlich  mit  Ihren Anliegen  an  den  Thüringer  Landtag,  Petitionsausschuss,  Jürgen-Fuchs-Straße  1, 99096 Erfurt wenden. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, eine Petition online auf  der  Petitionsplattform  unter  www.petitionen.thueringer-landtag.de  einzureichen. Dort sind alle Informationen bereitgestellt.

Nach  Artikel 14 der Verfassung des Freistaats Thüringen hat jedermann das Recht, sich  mit  Bitten  und  Beschwerden  an  die  Volksvertretung  zu  wenden.  Petitionen können in eigener Sache oder auch für andere oder im allgemeinen Interesse eingereicht werden.
Der  Petitionsausschuss ist zuständig, wenn Eingaben Entscheidungen von Landesbehörden oder anderen  Stellen betreffen, die der Aufsicht des Freistaats Thüringen unterliegen.  Der  Petitionsausschuss  befasst sich  beispielsweise  mit  sozialen  Angelegenheiten,  Kommunalabgaben,  Umweltproblemen,  Fragen  der  öffentlichen  Ordnung oder baurechtlichen Angelegenheiten. Der Ausschuss nimmt auch Anregungen zur Änderung von Landesgesetzen entgegen.
Privatrechtliche Angelegenheiten  wie beispielsweise Mietstreitigkeiten kann der Petitionsausschuss nicht überprüfen