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01.09.2025 08:21

1 Jahr Arbeitspflicht für Asylbewerber: Landrat zieht positive Bilanz


Ein Jahr nach Einführung der Arbeitspflicht für Asylbewerber im Landkreis Greiz zieht Landrat Dr. Ulli Schäfer eine positive Bilanz. „Aus der Arbeitspflicht heraus haben 64 Menschen ein klassisches Beschäftigungsverhältnis aufgenommen. Das zeigt, dass die verpflichtenden Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber nicht nur für eine kurzzeitige Beschäftigung sorgen, sondern nachhaltig wirken“, betont Dr. Schäfer. „Am 1. September 2024 haben wir die Arbeitspflicht für Asylbewerber im Landkreis Greiz eingeführt und setzen sie seitdem konsequent durch. Wir haben nicht auf Vorgaben ‚von oben‘ gewartet, keine Arbeitskreise und Kommissionen gebildet, sondern pragmatisch angepackt“, blickt Dr. Schäfer zurück. Im Migrationsamt wurden und werden Kenntnisse und Fähigkeiten der Asylbewerber erfasst, Partner für gemeinnützige Arbeiten gewonnen und diese weitestgehend von bürokratischen Anforderungen entlastet. „Stolz bin ich auf unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landratsamt, dass sie diese Herausforderung ohne zusätzliches Personal gemeistert haben. Dankbar bin ich ebenso den Trägern der Beschäftigungsmaßnahmen, dass sie gemeinnützige, sinnvolle Projekte aufgestellt haben“, so der Landrat.

Aus dem Pilotprojekt, das vor einem Jahr im Bauhof der Stadt Greiz gestartet war, ist ein Modellprojekt geworden, das auch über Thüringen hinaus als Vorbild für andere Landkreise beachtet wird. Die Vorzüge liegen auf der Hand: Asylbewerber machen sich nützlich, erhalten einen strukturierten Tagesablauf, können Deutschkenntnisse anwenden und vertiefen und erkennen die Arbeitspflicht als Sprungbrett in den Arbeitsmarkt. Einheimische erleben, dass Asylbewerber auch gemeinnützige Arbeiten ausführen, für die es sonst keine Ressourcen gibt. Und ebenso, dass Verstöße gegen die Arbeitspflicht konsequent geahndet werden. Leistungen wurden gekürzt, Asylbewerber verließen den Landkreis oder klagten gegen die Arbeitspflicht, wobei Gerichte die Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Kreisverwaltung bestätigten. „Ein wesentlicher Erfolgsfaktor ist, dass wir klare Regeln aufgestellt haben und diese auch durchsetzen. Das ist unabdingbar, damit sich Asylbewerber integrieren und das stärkt auch die Akzeptanz in der Bevölkerung“, betont Landrat Dr. Schäfer.

Neben den 64 Personen in klassischen Beschäftigungsverhältnissen sind aktuell 68 in verpflichtenden Arbeitsgelegenheiten angestellt. Das sind alle für die Arbeitspflicht verfügbaren Menschen. Befreit sind Personen in Deutschkursen, Mütter mit Babys und Kleinkindern, Altersrentner und Erwerbsunfähige wie Kriegsversehrte oder Behinderte. Aktuell arbeitet das Landratsamt mit 13 Trägern für verpflichtende Arbeitsgelegenheiten zusammen, von zwei weiteren liegen Interessenbekundungen vor.

„Wir haben in einem Jahr viele Erfahrungen gesammelt. Mein Anliegen ist es, als nächsten Schritt die Arbeitspflicht auch auf Bürgergeldbezieher auszudehnen - egal ob es Deutsche oder Ausländer sind. Dafür muss der Gesetzgeber die Voraussetzungen schaffen, und zwar zügig. Wenn in Berlin viel von einer Reform des Bürgergeldes die Rede ist, so muss das Thema mit angepackt werden. Ich fürchte aber, dass Arbeitskreise und Kommissionen auf Bundesebene ein Tummelplatz für Bedenkenträger sind und dringend notwendige Reformen auf die lange Bank geschoben werden. Das können wir uns in Deutschland nicht leisten. Die Arbeitspflicht für Asylbewerber zeigt, dass sie den Betroffenen zu einem selbstbestimmten Leben hilft. Das muss auch der Ansatz beim Bürgergeld sein: Solidarität mit den Bedürftigen, und Arbeitspflicht für alle, die arbeiten können“, hebt Dr. Ulli Schäfer hervor.