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Heilpraktikergesetz

Wenn Sie die Heilkunde ausüben wollen, ohne als Arzt approbiert oder Inhaber einer Erlaubnis im Sinne des § 2 Abs. 2 und § 10 der Bundesärzteordnung zu sein, benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Teil des Verfahrens ist eine amtsärztliche Kenntnisüberprüfung beim Gesundheitsamt der Stadt Erfurt.

Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.

Die Antragstellung erfolgt beim Ordnungsamt des Landratsamtes Greiz, wenn die künftige heilkundliche Tätigkeit im Landkreis Greiz ausgeübt werden soll oder der/die Antragsteller(in) seinen/ihren Wohnsitz im Landkreis Greiz hat.

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Tel. 03661/876-646
Fax 03661/876-77646