Willkommen im Landkreis Greiz
Sie sind hier:

Hinweise zu Abbruchvorhaben

Bei der Beseitigung baulicher Anlagen sind vom Bauherren und dem ausführenden Unternehmen bei der Planung und Durchführung des Abbruchs viele abfallrechtliche Anforderungen zu erfüllen.

Diese sind im folgenden Merkblatt zusammengestellt.:

Des Weiteren können für das Abbruchvorhaben folgende Formblätter genutzt werden: 

 

Kontakt

Frau Ritschel

Sachbearbeiterin

Tel. 03661/876-615
Fax 03661/876-77601