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Persönlicher Schulbedarf

Damit Sie Ihr Kind mit den nötigen Lernmaterialien (Stifte, Hefte, Schulranzen, Wasserfarben etc.) ausstatten können, kann Ihnen zwei Mal jährlich ein Zuschuss gezahlt werden. Die Zahlung in Höhe von 116 Euro erfolgt zum
1. Schulhalbjahr und zu Beginn des 2. Schulhalbjahres werden 58 Euro ausgezahlt.

 

Voraussetzungen:

- Ihr Kind ist Schüler/Schülerin einer allgemein- oder berufsbildenden Schule, jünger als 25 Jahre und erhält keine Ausbildungsvergütung.

 

Formulare zum Download