Willkommen im Landkreis Greiz
Sie sind hier:

Gemeinschaftliches Mittagessen

Wir erstatten Ihnen die Kosten für die Teilnahme Ihres Kindes an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung im Kindergarten, in der Schule und im Hort.

Voraussetzungen:     

•      Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung, hat eine Tagesmutter oder
•      ist Schüler/Schülerin einer allgemein- oder berufsbildenden Schule, 
       ist jünger als 25 Jahre und erhält keine Ausbildungsvergütung.
•      Ihre Kindereinrichtung bietet ein Mittagessen an.
•      Sie weisen die monatlichen Kosten nach und
•      stellen einen Antrag,weil Sie Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem SGB XII erhalten.

Sollten Sie Empfänger von Leistungen nach dem SGB II sein, füllen Sie bitte die "Anlage Mittagsverpflegung" aus.

Die Kosten für das Mittagessen Ihres Kindes werden direkt an den Anbieter/ die Einrichtung erstattet.