Wohngeld

Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)


Wohngeld dient der sozialen Absicherung des Wohnens. Es hilft solchen Haushalten, deren Einkommen nicht ausreicht, um eine angemessene Wohnung zu bezahlen.
Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Höhe des Wohngeldes hängt ab vom Familieneinkommen, der Höhe der Wohnungsmiete, der Ausstattung und dem Baujahr der Wohnung sowie der Anzahl der Familienmitglieder.
Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Bewohner von Mietwohnungen und als Lastenzuschuss für Eigentümer von Eigenheimen und Eigentumswohnungen.
Kein Wohngeld erhalten diejenigen Personen bzw. Haushalte, die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Grundsicherung für Arbeitssuchende beziehen.

Fachbereiche

Anschrift

Sozialamt
Dr.-Rathenau-Platz 11
07973 Greiz

Sachgebietsleiterin Dagmar Spitzner
Tel.: 03661 876-370
Fax: 03661 876-77-321
E-Mail: sozialamt@landkreis-greiz.de

© Landkreis Greiz