BAföG
Ausbildungsförderung nach dem Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (BAföG)
wird gewährt, wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen, weder durch eigenes Einkommen oder Vermögen noch vom Ehegatten oder den Eltern gedeckt werden kann.
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