Straßenverkehrsbehörde
Fachbereich Kfz-Zulassung
Kurzporträt
Die Zulassungsstelle ist zuständig für An-, Um- und Abmeldungen von Kraftfahrzeugen, für die Eintragung von Veränderungen in die Fahrzeugpapiere, für das Ausfertigen neuer Papiere, wenn die alten abhanden gekommen sein sollten.
Wichtig für die Bürger, die ihr Fahrzeug verkauft haben: Teilen Sie den Verkauf umgehend der Zulassungsstelle unter Angabe der Anschrift des Käufers mit. Die Zulassungsstelle wendet sich an den neuen Eigentümer mit der Aufforderung, das Fahrzeug umgehend umschreiben zu lassen.
Und wer beispielsweise ein Kurzzeitkennzeichen benötigt oder ein Fahrzeug ins Ausland überführen will, der muss sich ebenfalls an die Zulassungsstelle wenden und bekommt dort alle Informationen.
Hier können Sie übrigens bei Ummeldung oder Neuanmeldung Ihres Fahrzeuges unter dem Stichwort "Wunschkennzeichen" Ihren persönlichen Kennzeichenfavoriten über unsere Internetseiten beantragen.

