Ordnungsamt
Kurzporträt
Das Recht der Gefahrenabwehr nimmt im Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland einen immer größer werdenden Platz ein.
Die Gefahrenabwehr wird in der Bundesrepublik Deutschland nicht nur von den Polizeibehörden wahrgenommen, sondern auch von anderen Stellen, insbesondere den allgemeinen Ordnungsbehörden und Sonderordnungsbehörden.
Die Palette der Aufgaben des Ordnungsamtes reicht von Einbürgerungen über Namensänderungen, Asylangelegenheiten, Waffenerlaubnisse, Jagd- und Fischereiwesen, Gaststättenerlaubnisse, Gewerbeuntersagungen, zentraler Bußgeldstelle, der Zulassung von Kraftfahrzeugen, der Erteilung und dem Entzug von Fahrerlaubnissen und der Beschilderung von Straßen bis hin zum Brand- und Katastrophenschutz.
Somit sind die Aufgaben des Ordnungsamtes darauf gerichtet, im Interesse der Allgemeinheit bestimmte anerkannte Schutzgüter vor Gefahren mittels geeigneter hoheitlicher Maßnahmen zu schützen.

