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Arzneimittelüberwachung

Bei der Anwendung von Arzneimitteln bei Tieren sind neben dem Arzneimittelrecht auch tierschützerische und lebensmittelhygienische Belange zu beachten. Die Überwachung erstreckt sich im Wesentlichen auf Landwirtschaftsbetriebe, Tierarztpraxen und den Einzelhandel (wenn es z.B. um freiverkäufliche Arzneimittel für Heimtiere geht).
Die Arzneimittelanwendung bei Lebensmittel liefernden Tieren ist streng reglementiert – wer will schon ein Ei oder Schnitzel mit Antibiotikarückständen essen?

So sind die Tierärzte verpflichtet, dem Tierhalter für jedes Medikament, das für Rind, Schwein, Huhn und Co. bestimmt ist, einen speziellen Nachweis auszuhändigen. Der Tierhalter muss jede Behandlung mit einem apothekenpflichtigen Arzneimittel in ein Bestandsbuch eintragen.

Doch auch für unsere kleinen Freunde, die Heimtiere ist es wichtig, mit einem zugelassenen Arzneimittel behandelt zu werden.

Die Kontrollen erstrecken sich sowohl auf die vorgefundenen Arzneimittel als auch auf die ordnungsgemäße Buchführung bei Tierarzt und Landwirt.