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Vorbescheide

Bevor Sie im vollen Maße eine Planung Ihres Bauvorhabens veranlassen und daraufhin oftmals nicht unerhebliche Planungskosten entstehen, besteht die Möglichkeit dass Sie einen Vorbescheid beantragen, mit dem einzelne Fragen Ihres Bauvorhabens im Vorfeld abgeklärt werden. Das kann sowohl die mit Abstand am häufigsten gestellte Frage der grundsätzlichen Bebaubarkeit (bauplanungsrechtliche Zulässigkeit), aber auch andere Fragen betreffen, wie z.B. brandschutztechnische oder abstandsflächenrechtliche Belange.

Beachten Sie dabei, dass der Vorbescheid ein vorgezogener Teil der Genehmigung Ihres Vorhabens ist, der dann im Genehmigungsverfahren nicht mehr geprüft wird. In Folge dessen muss es sich sowohl im Vorbescheids- wie auch im Genehmigungsverfahren um das gleiche Vorhaben handeln.

Der Vorbescheid gilt 3 Jahre und kann auf Antrag wiederholt verlängert werden.

Merkblatt Antrag auf Vorbescheid

Kontakt

Steffen Dinkler

Sachgebietsleiter

Tel. 03661/876-433
Fax 03661/876-77431