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SüdOstLink

07. Mai - 18. Juni 2021
Stellungnahmen für das Plan­feststellungs­verfahren von Vorhaben 5a, Abschnitt B
Die Bundes­netz­agentur gibt damit Gelegen­heit zur elektronischen oder schriftlichen Stellung­nahme zu Gegen­stand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie zu sonstigen für die Plan­feststellung erheblichen Fragen. Sonstige für die Plan­feststellung erhebliche Fragen sind zum Beispiel die Natura-2000-Verträglich­keit, der Artenschutz und private Belange.

30. Juni 2020
Festlegung des Untersuchungsrahmens zur Planfeststellung
Zu prüfen sind die im Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 NABEG zur Untersuchung vorgeschlagene Trasse sowie die hierzu in Frage kommenden Alternativen.

25. November 2019
Trassenvorschlag für Thüringen und Sachsen veröffentlicht.
Möglicher Verlauf der Gleichstromverbindung SuedOstLink zwischen Eisenberg in Thüringen und der Landesgrenze nach Bayern ist Ausgangspunkt für die weitere Detailplanung im Planfeststellungsverfahren.
Kartenmaterial zur Vorschlagstrasse des SuedOstLinks im Abschnitt B.

23. Oktober 2019
Die Bundesnetzagentur hat die Bundesfachplanung für den ersten Abschnitt des Erdkabelprojekts „SuedOstLink“ abgeschlossen und einen raum- und umweltverträglichen Trassenkorridor festgelegt. Nach umfassender Prüfung durch die Bundesnetzagentur beginnt der festgelegte circa 83 km lange Trassenkorridor im Raum Naumburg/Eisenberg und verläuft möglichst geradlinig bis zum Ländereck Thüringen, Bayern und Sachsen bei Gefell. In diesem Trassenkorridor wird die spätere Leitung verlaufen, deren genauer Verlauf in der folgenden Planfeststellung festgelegt wird. Die Gleichstromverbindung soll hier ausschließlich als Erdkabel realisiert werden.
Weitere Unterlagen finden sie unter netzausbau.de/vorhaben5-b, in Abschnitts-Beschreibung bzw. Status (Entscheidung über den Trassenkorridor (§§ 12-13 NABEG)).

Im Mai 2018 hat die Bundesnetzagentur den Prüfauftrag erweitert.
Hierzu gehört eine Strategische Umweltprüfung ebenso wie eine Raumverträglichkeitsstudie. Zudem sind neue, zusätzliche Erdkabel-Korridore aufzunehmen. Auf weiteren Teilabschnitten ist eine mögliche Freileitungsführung zu untersuchen.

Am 30. November 2017 hat die Bundesnetzagentur den Unter­suchungs­rahmen für den Abschnitt B
(Raum Naumburg / Eisenberg - Raum Hof) festgelegt.

Am 08. August 2017 gab es im Landratsamt eine Gesprächsrunde mit 50Hertz.
Dabei wurde uns ein Handout zum Verfahren übergeben.

19. April 2017 (Anschreiben zur Antragskonferenz vom 13.06.2017 in Gera)

Die Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz Transmission GmbH und TenneT TSO GmbH haben am 12. April 2017 bei der Bundesnetzagentur einen Antrag auf Bundesfachplanung nach § 6 NABEG als Vorhabenträger für das Vorhaben Nr. 5 Bundesbedarfsplangesetz (Wolmirstedt - Isar) gestellt.

Die Antragsunterlagen und weitere Informationen finden sie hier: