Willkommen im Landkreis Greiz
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Verlängerung Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE

In der Behörde werden Formulare erstellt. Diese müssen Sie unterschreiben. Deshalb ist eine persönliche Vorsprache unbedingt erforderlich.

Benötigte Unterlagen (im Original):

  • gültiger Personalausweis/vorläufiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (maximal 3 Monate alt) oder vollständiger Aufenthaltstitel oder sonstiges Ausweisdokument
  • Führerschein
  • biometrisches Passbild
  • Nachweis Sehvermögen (Arztbescheinigung nach Anlage 6 Nr. 2.1 FeV oder Augenarztzeugnis nach Anlage 6 Nr. 2.2 FeV)

Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs (Bescheinigung über ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV)
 

zusätzlich bei den Klassen D1, D1E, D, DE

  • Führungszeugnis der Belegart "0", maximal 3 Monate alt (erhältlich beim Einwohnermeldeamt, wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde übermittelt)
  • ab Vollendung des 50. Lebensjahres Angaben zur Gutachterstelle (betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten nach § 11 Abs. 9 i.V.m. Anlage 4 Fev oder Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung)

Alle Fahrzeugführer der Jahrgänge 1971 oder später, die ihren Führerschein vor 1999 ausgestellt bekommen haben, müssen ihren Führerschein bis zum 19.01.2025 umtauschen. Wegen der sehr hohen Nachfrage kommt es zu Engpässen bei der Erreichbarkeit der Fahrerlaubnisbehörde. Sie können auch eine E-Mail an fahrerlaubnis(at)landkreis-greiz.de senden.
Bitte teilen Sie dabei Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift, Ihr Geburtsdatum, Ihr Anliegen und Ihre Telefonnummer mit. Sollte eine andere Behörde den Führerschein ausgestellt haben, benötigen wir weiterhin die Führerscheinnummer, die ausstellende Behörde und das Ausstellungsdatum. Für eine Antwort bzw. einen Rückruf müssen wir allerdings um Geduld bitten. Wir werden uns so schnell wie möglich um Ihr Anliegen kümmern.

Kontakt

Fahrerlaubnis-behörde

Tel. 036603/255-30
Fax 036603/255-32