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Umschreibung von Dienstfahrerlaubnissen

In der Behörde werden Formulare erstellt. Diese müssen Sie unterschreiben. Deshalb ist eine persönliche Vorsprache unbedingt erforderlich.

Benötigte Unterlagen (im Original):

  • gültiger Personalausweis/vorläufiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (maximal 3 Monate alt) oder vollständiger Aufenthaltstitel oder sonstiges Ausweisdokument
  • ggf. vorhandener nationaler Führerschein
  • biometrisches Passbild
  • Dienstführerschein
  • Dienstausweis

Wenn das Dienstverhältnis bereits beendet wurde, ist zusätzlich eine  Bescheinigung nach § 26 Abs. 3 FeV (Bescheinigung über erteilte Fahrerlaubnisklasse) über den Dienstführerschein erforderlich.

Alle Fahrzeugführer der Jahrgänge 1971 oder später, die ihren Führerschein vor 1999 ausgestellt bekommen haben, müssen ihren Führerschein bis zum 19.01.2025 umtauschen. Wegen der sehr hohen Nachfrage kommt es zu Engpässen bei der Erreichbarkeit der Fahrerlaubnisbehörde. Sie können auch eine E-Mail an fahrerlaubnis(at)landkreis-greiz.de senden.
Bitte teilen Sie dabei Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift, Ihr Geburtsdatum, Ihr Anliegen und Ihre Telefonnummer mit. Sollte eine andere Behörde den Führerschein ausgestellt haben, benötigen wir weiterhin die Führerscheinnummer, die ausstellende Behörde und das Ausstellungsdatum. Für eine Antwort bzw. einen Rückruf müssen wir allerdings um Geduld bitten. Wir werden uns so schnell wie möglich um Ihr Anliegen kümmern.

Kontakt

Fahrerlaubnis-behörde

Tel. 036603/255-30
Fax 036603/255-32