Willkommen im Landkreis Greiz
Sie sind hier:

Erteilung/Erweiterung von Fahrerlaubnissen (auch nach Entzug und Verzicht)

Benötigte Unterlagen

Generell benötigen Sie Ihren gültigen Personalausweis. Alternativ können Sie Ihren Reisepass mit einer gültigen Meldebescheinigung (maximal 3 Monate alt) vorlegen.

In der Behörde werden Formulare erstellt. Diese müssen Sie unterschreiben. Deshalb ist eine persönliche Vorsprache unbedingt erforderlich.

Weiterhin benötigen Sie (im Original):
Antrag (mit Stempel der Fahrschule), Lichtbild (biometrisch) und

  • für Klasse A, A1, B, M, L, S, T:
    Sehtestbescheinigung, Nachweis über die Absolvierung eines Kurses über Erste Hilfe
  • für Klasse C und D:
    Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs, Nachweis Sehvermögen (Augenarzt), Erste Hilfe - Nachweis

 

Alle Fahrzeugführer der Jahrgänge 1971 oder später, die ihren Führerschein vor 1999 ausgestellt bekommen haben, müssen ihren Führerschein bis zum 19.01.2025 umtauschen. Wegen der sehr hohen Nachfrage kommt es zu Engpässen bei der Erreichbarkeit der Fahrerlaubnisbehörde. Sie können auch eine E-Mail an fahrerlaubnis(at)landkreis-greiz.de senden.
Bitte teilen Sie dabei Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift, Ihr Geburtsdatum, Ihr Anliegen und Ihre Telefonnummer mit. Sollte eine andere Behörde den Führerschein ausgestellt haben, benötigen wir weiterhin die Führerscheinnummer, die ausstellende Behörde und das Ausstellungsdatum. Für eine Antwort bzw. einen Rückruf müssen wir allerdings um Geduld bitten. Wir werden uns so schnell wie möglich um Ihr Anliegen kümmern.

Kontakt

Fahrerlaubnis-behörde

Tel. 036603/255-30
Fax 036603/255-32