Willkommen im Landkreis Greiz
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Erteilung und Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Benötigte Unterlagen (im Original):

  • gültiger Personalausweis/vorläufiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (maximal 3 Monate alt) oder vollständiger Aufenthaltstitel oder sonstiges Ausweisdokument
  • Führerschein
  • Nachweis Sehvermögen (Arztbescheinigung nach Anlage 6 Nr. 2.1 FeV oder Augenarztzeugnis nach Anlage 6 Nr. 2.2 FeV)
  • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs (Bescheinigung über ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV)
  • Führungszeugnis der Belegart "0", maximal 3 Monate alt (erhältlich beim Einwohnermeldeamt, wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde übermittelt)
  • bei Krankenwagen:
    Nachweis Erste Hilfe (bei Erstbeantragung)
  • bei Taxi, Mietwagen und gebündeltem Bedarfsverkehr:
    Fachkundeprüfung (bei Erstbeantragung) - muss nachgeholt werden
  • Führungszeugnis der Belegart "0", maximal 3 Monate alt (erhältlich beim Einwohnermeldeamt, wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde übermittelt)
  • bei Ersterteilung und ab Vollendung des 60. Lebensjahres Angaben zur Gutachterstelle (betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten nach § 11 Abs. 9 i.V.m. Anlage 4 Fev oder Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung)

Voraussetzung: Mindestalter 21 Jahre und mindestens 2- jähriger Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B

Alle Fahrzeugführer der Jahrgänge 1971 oder später, die ihren Führerschein vor 1999 ausgestellt bekommen haben, müssen ihren Führerschein bis zum 19.01.2025 umtauschen. Wegen der sehr hohen Nachfrage kommt es zu Engpässen bei der Erreichbarkeit der Fahrerlaubnisbehörde. Sie können auch eine E-Mail an fahrerlaubnis(at)landkreis-greiz.de senden.
Bitte teilen Sie dabei Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift, Ihr Geburtsdatum, Ihr Anliegen und Ihre Telefonnummer mit. Sollte eine andere Behörde den Führerschein ausgestellt haben, benötigen wir weiterhin die Führerscheinnummer, die ausstellende Behörde und das Ausstellungsdatum. Für eine Antwort bzw. einen Rückruf müssen wir allerdings um Geduld bitten. Wir werden uns so schnell wie möglich um Ihr Anliegen kümmern.

Kontakt

Fahrerlaubnis-behörde

Tel. 036603/255-30
Fax 036603/255-32