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Nachweis deutscher Staatsangehörigkeit

Das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit kann auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde festgestellt werden. Soweit festgestellt wird, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, wird Ihnen ein sog. Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt.

Anträge auf Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit werden jedoch nur dann sachlich bearbeitet, wenn durch den Antragsteller ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung der Staatsangehörigkeitsurkunde glaubhaft gemacht werden kann. Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Antragstellung durch die Staatsangehörigkeitsbehörde beraten zu lassen, inwiefern in Ihrem konkreten Fall ein solches berechtigtes Interesse gesehen werden kann.

Das Antragsformular und eine Auflistung über die einzureichenden Unterlagen können Sie direkt bei der Staatsangehörigkeitsbehörde anfordern.

Die Gebühr für die Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises beträgt 51,00 Euro.

 

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