Auskunft aus dem Liegenschaftskataster
Innerhalb des Gebietes des Freistaates Thüringen kann ein Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte (ALK) sowie dem Liegenschaftsbuch (ALB) gegen Gebühr erworben werden.
Fachliche Basis
Aufgrund des § 15 des Thüringer Katastergesetzes vom 7. August 1991, geändert am 22. März 2005, dürfen neben den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVi) auch die Gemeinden und Landkreise in ihrem Zuständigkeitsbereich Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erstellen und herausgeben, wenn sie am automatischen Abrufverfahren ONLIKA teilnehmen. Dieses Abrufverfahren ist im Landratsamt Greiz im Sachgebiet Kreisentwicklung eingerichtet.
Verfügbarkeit
Ausdruck in den Formaten DIN A4 oder DIN A3.
Übermittlung
Durch persönliche Abholung.
Wünschen sie eine elektronische Auskunft, wenden sie sich bitte direkt an das Katasteramt.
Gebühr
Die Gebühren zu Produkten des Liegenschaftskarten- bzw. Liegenschaftsbuchwerkes richten sich nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm) vom 29. Januar 2010 (GVBl. S. 1).
Die Gebühr für einen analogen Auszug aus der ALK beträgt:
im Format DIN-A4, je Blatt 15,00 €
im Format DIN-A3, je Blatt 20,00 €
Mehrausfertigungen 20% der Erstausfertigung
Die Gebühr für einen analogen Auszug aus dem ALB beträgt:
je Flurstück 10,00 €
mindestens jedoch 15,00 €
Mehrausfertigungen 20% der Erstausfertigung