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Bodenschutz und Altlasten

Die untere Bodenschutzbehörde ist für den Vollzug des Bundes- Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) mit der dazugehörigen Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sowie des Thüringer Bodenschutzgesetzes (ThürBodSchG) verantwortlich.

Die Bodenschutzgesetzgebung dient folgenden Zwecken:

  • Die nachhaltige Sicherung der Funktionen des Bodens bzw. die Wiederherstellung dieser Bodenfunktionen
  • Abwehr von schädlichen Bodenveränderungen und Sanierung von Boden und Altlasten sowie von dadurch verursachten Gewässerverunreinigungen
  • Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden

Kontakt

Frau Nahr

Sachbearbeiterin

T: 03661/876-630
F: 03661/876-77601