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Baumschutz

Die Zuständigkeit für den Baumschutz im bebauten Innenbereich obliegt der jeweiligen Gemeinde oder Stadt, die hierfür eine kommunale Baumschutzsatzung erlassen kann. In der freien Landschaft (d.h. im Außenbereich) liegt die Zuständigkeit bei der unteren Naturschutzbehörde. Demnach sind für Baumfällungen im Außenbereich außerhalb des Waldes entsprechende Anträge bei der unteren Naturschutzbehörde zu stellen. Die Abgrenzung Innen-/Außenbereich kann bei der jeweiligen Gemeinde erfragt werden.

Kontakt

Herr Kummer

Sachbearbeiter

Tel. 03661/876-605
Fax 03661/876-77601