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Artenschutz

Der Artenschutz hat das Ziel, die Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten in der Landschaft zu erhalten. Dies erfolgt durch Schutz und die Förderung wildlebender Pflanzen- und Tierarten, die Regulierung des Handels mit wildlebenden Arten sowie den Schutz und die Pflege der Lebensstätten von Arten.

Die wirtschaftliche Nutzung von gefährdeten Tieren und Pflanzen stellt neben der Lebensraumzerstörung eine der größten Gefahren für die Tier- und Pflanzenwelt dar. Als Folge des internationalen Handels sind viele Arten in ihrem Bestand gefährdet oder vom Aussterben bedroht. Um der Gefahr der Übernutzung natürlicher Ressourcen zu begegnen, hat man  1973 das Washingtoner Artenschutzübereinkommen oder kurz WA ins Leben gerufen.

Die Landkreise übernehmen als zuständige Behörden die Dokumentations-, Kontroll- und Vollzugsaufgaben des handelsrelevanten Artenschutzes.

Kontakt

Frau Schröder

Sachbearbeiterin

Tel. 03661/876-606

Fax 03661/876-77601