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Abwasser

Bei Abwasser handelt es sich um das durch häuslichen, gewerblichen, industriellen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser sowie um das bei Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser. Es ist so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird.

Kernobjekte  der Siedlungswasserwirtschaft sind die kommunalen Kanalisationen, Mischwasserentlastungen und Kläranlagen. Die  Rahmenbedingungen für deren Bau und Betrieb überprüft die Untere Wasserbehörde.  

Grundsätzlich ist Abwasser den zuständigen Abwasserzweckverbänden zur Beseitigung zu überlassen. Ist dies aus nachzuweisenden Gründen nicht möglich und eine Einleitung in ein oberirdisches Gewässer bzw. das Grundwasser (Gewässerbenutzungen) erforderlich, bedarf die Einleitung einer Erlaubnis.