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12.10.2017 17:03

Landkreis Greiz nimmt Stellung zum Entwurf der Netzentwicklungsplanung 2017-2030


Die Übertragungsnetzbetreiber berechnen in regelmäßigen Abständen den Ausbaubedarf des künftigen Stromnetzes in Deutschland. Das Ergebnis sind die Netzentwicklungspläne, welche nach Prüfung durch die Bundesnetzagentur bestätigt und letztlich durch den Bundesbedarfsplan gesetzlich fixiert werden. Bis 16. Oktober kann zu den Entwürfen der Planunterlagen zur Netzentwicklungsplanung 2017-2030 Stellung genommen werden. 

Der Landkreis Greiz hat die Planungen geprüft und dazu seine Stellungnahme der Bundesnetzagentur übermittelt. Insbesondere wurde darin mitgeteilt, dass die Planung einen viel weiter reichenden Zeitraum als nur bis 2030 bzw. 2035 betrachten muss und stärker die örtliche Stromerzeugung zu berücksichtigen sei. Soweit die Übertragungsnetzbetreiber bereits jetzt einen weiteren Übertragungsbedarf sehen, der allerdings außerhalb des jetzigen Planungszeitraumes liegt, muss dieser bereits jetzt in die Untersuchungen und Entscheidungen einfließen. Darüber hinaus dürfe der Landkreis Greiz zukünftig nicht noch mit weiteren Ausbaumaßnahmen belastet werden. Derzeit befinden sich im Landkreis Greiz bereits zwei Maßnahmen des Bundesbedarfsplanes in der Umsetzung. Die von Wolmirstedt nach Isar führende Gleichstromtrasse SuedOstLink und die von Röhrsdorf über Weida nach Remptendorf führende Netzverstärkung einer 380-kV-Höchstspannungsleitung.

Den ausführlichen Wortlaut der Stellungnahmen des Landkreises Greiz finden Sie hier.