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11.03.2020 12:53

Positive Resonanz auf die Beratungsstelle des Sozialamtes

Das Sozialamt informiert über die Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz und die Aufgaben der neuen Beratungsstelle


Zum Jahreswechsel ist die dritte Stufe des Bundesteilhabegesetzes in Kraft getreten. Neben den rechtlichen Änderungen, wie der Erhöhung von Einkommens- und Vermögensfreibeträgen in der Eingliederungshilfe, ergeben sich auch organisatorische Veränderungen für die Verwaltung.
Sven Maiwald, Leiter des Sozialamtes im Landratsamt Greiz, verschweigt nicht, dass die Umstellung eine große Herausforderung für ihn und seine Mitarbeiter war und ist. Eine bürgerfreundliche Beratung stehe dabei im Fokus ihrer Arbeit.
Um zu den Leistungsarten der Sozialhilfe (existenzsichernde Leistungen) und der Eingliederungshilfe (Hilfe für Menschen mit Behinderung) umfassend und bürgernah beraten zu können, wurde eine zentrale Beratungsstelle im Sozialamt geschaffen.
Nach gut einem Monat der zentralen Beratung ist er überzeugt, dass die Beratungsstelle richtig und wichtig ist für die betroffenen Bürger. „Die Rückmeldungen sind positiv und die Ratsuchenden zeigen uns, dass der Bedarf da ist“, so Sven Maiwald. „Wir beraten die Bürger zu beiden Leistungsarten, nehmen  Antragsunterlagen entgegen und prüfen auf Vollständigkeit. Auch wer sich ganz unverbindlich beraten lassen will und im Gespräch mit unseren Mitarbeitern feststellt, dass er Anspruch auf Sozialhilfe und oder Eingliederungshilfe hat, kann sofort den Antrag stellen“, erläutert der Amtsleiter.
Darüber hinaus erfolgt über die Beratungsstelle auch eine Vermittlung zu anderen Sozialleistungsträgern, wie dem Jobcenter oder dem Jugendamt (unter Berücksichtigung des Datenschutzes).
Die Beratungsstelle befindet sich im Landratsamt Greiz, Haus III (Eingang über Weberstraße) in den Räumen 311 und 312 und hat jeweils dienstags von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie donnerstags von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr geöffnet.
Die Erfahrungen der ersten Wochen haben gezeigt, dass für ein Beratungsgespräch genügend Zeit einzuplanen ist, was auch bedeutet, dass es für den Einzelnen zu Wartezeiten kommen kann. Eingehende Anrufe, die während einer Beratung nicht entgegengenommen werden können, werden zurückgerufen.