Bildungs- und Teilhabepaket
Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II
Kinder haben einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, wenn ihre Eltern
- leistungsberechtigt nach dem SGB II sind
(Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) - Sozialhilfe
- Wohngeld oder
- den Kinderzuschlag bekommen.
Leistungsberechtigte wenden sich an die Mitarbeiter des Sachbereichs "Bildung und Teilhabe" im Amt "Zentrale Verwaltung, Schule, Kultur, Sport".
Dort stellen Sie Ihren Antrag und von dort wird Ihnen monatlich das Geld überwiesen.
Diese Anspruchsberechtigung ist durch das Beifügen der entsprechenden Bescheide zu belegen.
Leistungen gibt es für:
- Eintägige Ausflüge und Klassenfahrten
- Schulbedarf
- Lernförderung
- Schülerbeförderung
- Gemeinsames Mittagessen
- Kultur, Sport, Freizeit
Aber Ihre Anträge können Sie nicht nur hier abgeben. Ihre Anträge werden auch in den Städte- und Gemeindeverwaltungen, in den Schulen und Kindereinrichtungen des Landkreises, im Sozialamt, in der Wohngeldstelle oder im Jobcenter entgegengenommen.
© Landkreis Greiz
