Amt für Hochbau
Das Amt ist für die Belange des Hochbaus innerhalb des Landratsamtes zuständig.
Hierzu gehören die Vorbereitung, Durchführung und Abrechnung von Erhaltungs-, Modernisierungs-, Sanierungs- und Neubaumaßnahmen.
Dies betrifft die Verwaltungsgebäude der Behörde, die Schulen einschließlich der Sporthallen und Freianlagen, die Schullandheime, Berufsschulen und deren Internat, eine Forschungs- und Gedenkstätte (Museum) sowie Wohnunterkünfte für ausländische Bürger.
Das Sachgebiet steht auch zur Beurteilung der hochbaulichen Belange anderer Fachämter des Landratsamtes sowie der Städte und Gemeinden zur Verfügung.
Für alle Einrichtungen in Trägerschaft des Landratsamtes (Verwaltungsgebäude, Schulen, schulische, kulturelle und Sporteinrichtungen sowie leer stehende Gebäude) werden nachstehende Aufagben realisiert:
- Investive Fördermittel für Einrichtungen
- Beschaffung von investiven und nichtinvestiven Ausrüstungen und Ausstattungen
- Ausstattung der Verwaltung und aller Einrichtungen
- Wartungsverträge
- Entsorgung unbrauchbarer Ausrüstungen und Ausstattungen einschließlich Sonderformen (Chemikalien, radioaktive Präparate)
- Sicherheit in allen Gebäuden
- Anleitung aller Hausmeister, die der Landkreis Greiz ständig oder zeitweise beschäftigt
