Tierseuchenbekämpfung

Aufgaben sind die Überwachung, Verhütung und Bekämpfung von anzeige- und meldepflichtigen Tierseuchen sowie sonstigen Tierkrankheiten.
Grundsätzlich sollen vorbeugende Maßnahmen, wie Beibringen von Gesundheitsbescheinigungen bei Zukauf von Tieren sowie Untersuchungen und Impfungen, die Einschleppung von Seuchen verhindern.
Beim Auftreten von anzeigepflichtigen Tierseuchen und Tierkrankheiten obliegt es dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, diagnostische und epidemiologische (Klärung der Infektionswege) Untersuchungen vorzunehmen und nach Feststellung der Seuche die Tötung der erkrankten Tiere, die Schätzung ihres Wertes für die Entschädigung, Sperrmaßnahmen usw. zu veranlassen. Vergleichbare Maßnahmen werden auch beim Auftreten meldepflichtiger Tierkrankheiten oder Tiervergiftungen durchgeführt.

Nutztierbestände werden regelmäßig oder in Verdachtsfällen auf ansteckende Tierseuchen und -krankheiten untersucht. Dazu gehören:

  • Europäische Schweinepest (ESP)
  • Aujeszkysche Krankheit (AK)
  • Vesikuläre Schweinekrankheit (SVD)
  • Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE)
  • Scrapie der Schafe
  • Maul- und Klauenseuchen (MKS)
  • Tollwut
  • Geflügelpest (Aviäre Influenza)
  • Atypische Geflügelpest (Newcastle Disease bzw. ND)
  • Amerikanische Faulbrut der Bienen
  • Brucellose
  • Leukose
  • Tuberkulose
  • Bovine Herpesvirus Typ 1 (BHV 1)
  • Salmonellose

Das Amt kontrolliert, ob die Untersuchungen in den vorgeschriebenen Zeiträumen durchgeführt werden und leitet gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Seuchen und Krankheiten ein.

Alle Halter von landwirtschaftlichen Nutztieren (Schweine, Rinder, Schafe, Equiden, Geflügel) sind verpflichtet, ihren Tierbestand anzumelden. Diese Anmeldung nimmt das Landwirtschaftsamt Zeulenroda entgegen und teilt dem Tierhalter eine Registriernummer zu.

Außer Nutztierhaltern werden auch Züchter und Händler von Papageien und Sittichen überwacht, weil diese Tierarten Träger von Chlamydien sein können, die auch beim Menschen unter Umständen lebensgefährliche Erkrankungen hervorrufen.
Wer Psittaciden züchten oder mit diesen handeln will, benötigt eine Erlaubnis nach Tierseuchengesetz, die das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt nach Prüfung erteilt.

Zur Tilgung wirtschaftlich und veterinärmedizinisch bedeutsamer Erkrankungen in Nutztierbeständen des Kreises werden gemeinsam mit den Landwirten Sanierungskonzepte erarbeitet und umgesetzt. Dazu zählen u.a. BHV 1, BVD, Paratuberkulose des Rindes, Salmonellosen bei Schweinen.

Überwachungsprogramme in den Beständen sichern die Freiheit der Nutztierbestände von bereits getilgten Erkrankungen, wie Rinderleukose, Tuberkulose, Klassische Schweinepest, Aujeszkysche Krankheit, Brucellose der Rinder, Schafe und Ziegen, die Gesundheit der Fisch- und Bienenbestände sowie die Freiheit der Hühnerbestände von atypischer Geflügelpest (ND).

In Zusammenarbeit mit den Jagdbehörden werden die Wildbestände auf das Vorliegen von Tollwut, Schweinepest, Fuchsbandwurm und  Trichinen untersucht. 

Die Gesundheit importierter Haus- und Nutztiere wird vom Amtstierarzt vor Ort kontrolliert.

Für den Fall des Auftretens einer anzeigepflichtigen Tierseuche im Kreis werden durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt die erforderlichen Maßnahmepläne und Bestandsdateien vorgehalten.

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